Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit: Zollbeamte nehmen Stuttgarter Gastgewerbe ins Visier

Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Zoll kontrolliert Hotel- und Gaststättengewerbe in Stuttgart

Foto: Hauptzollamt Stuttgart

Stuttgarter Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben am vergangenen Freitag im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe der Region geprüft.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und illegaler Beschäftigung besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

An den Maßnahmen waren neben 60 Zollbeamten auch Beschäftigte der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Stadt Stuttgart sowie der Landkreise Esslingen und Ludwigsburg beteiligt. Zudem unterstützten Beamte der Steuerfahndung aus Schwäbisch Gmünd und Beamte des Polizeireviers Leonberg einzelne Abschnitte der Prüfungen.

Insgesamt 212 Beschäftigte von 64 Betrieben wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Vor Ort leiteten die Zöllner vier Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalts (2*), Missbrauch von Ausweispapieren und Nichtanmeldung zur Sozialversicherung ein. So wies sich ein Pizzabote, der sich illegal in Deutschland aufhielt, den Beamten gegenüber mit Ausweispapieren aus, die ihm ein anderer Fahrer überlassen hatte. In 28 Fällen leiteten die Zöllner Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Arbeitsgenehmigungen, nicht geführter Stundenaufzeichnungen und unterlassener Sofortmeldungen bei den Sozialkassen ein.

Zudem erfordern rund 30 Sachverhalte weitere Prüfungen des Zolls, da sich hier unter anderen Verdachtsmomente auf eine Bezahlung unterhalb der geltenden Mindestlöhne ergaben. Eine Gaststätte in Esslingen musste auf Anordnung der Lebensmittelüberwachung wegen Schädlingsbefalls schießen. Ein weiteres Restaurant in Ditzingen konnte den Betrieb erst nach einer einstündigen Grundreinigung der Küche wieder aufnehmen. (Hauptzollamt Stuttgart)

Quelle: Hauptzollamt Stuttgart