Singen: In der vergangenen Woche fanden europaweit die Joint Action Days zum Thema "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung durch eine Beschäftigung, Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwangsarbeit" im Rahmen des EMPACT-Projektes statt.
Auch das Hauptzollamt Singen beteiligte sich und setzte den Schwerpunkt der Prüfungen dieses Mal auf Barbershops in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen und Rottweil. In 16 Barbershops wurden insgesamt 28 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
In zwei Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eröffnet. Weitere vier Personen konnten keine Erlaubnis einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen vorweisen. Hier leiteten die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
In vier Fällen ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 EURO nicht eingehalten wird. In zwei weiteren Fällen steht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt im Raum.
Im Nachgang zu diesen Kontrollen schließen sich nun weitere Ermittlungen durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. So sind Geschäftsunterlagen der kontrollierten Betriebe zu prüfen und die erfassten Daten mit den Zusammenarbeitsbehörden abzugleichen.
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