Neuruppin: Die Sorge vor einer Ausbreitung der Geflügelpest in der Region wächst. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sind in den vergangenen Tagen zahlreiche tote Kraniche aufgefunden worden, insbesondere im Teichland Linum, einem der größten Kranich-Rastplätze Europas. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Tierseuchen, hat am Montag, den 20. Oktober, den Verdacht bestätigt: Die Vögel sind mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N1, auch bekannt als Vogelgrippe, infiziert.
Nach Berichten, unter anderem des RBB, könnten im Bereich um Neuruppin und das Teichland Linum bereits an die 200 Wildvögel der Seuche zum Opfer gefallen sein. Offizielle Zahlen, die dieses Ausmaß bestätigen, stehen noch aus, doch das FLI spricht von einer erhöhten Sterblichkeit bei Kranichen in mehreren Bundesländern und hat das Risiko für weitere Ausbrüche auf "hoch" gestuft.
Warnschilder und Appelle in Ostprignitz-Ruppin
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat umgehend reagiert und im Teichland sowie in Linum Warnschilder aufgestellt. Besucher und Anwohner werden zur Vorsicht aufgerufen. Das Veterinäramt des Kreises mahnt eindringlich, tote oder kranke Vögel unter keinen Umständen zu berühren. Funde sollen umgehend dem Veterinäramt oder dem örtlichen Ordnungsamt gemeldet werden. Auch Haustiere, insbesondere Hunde, sollten von den Kadavern ferngehalten werden.
Geflügelhalter im Landkreis sind zu besonderer Wachsamkeit und zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen, um einen Übergriff des Virus von Wildvögeln auf Nutztierbestände zu verhindern. Dazu gehört, Futter und Wasser für Wildvögel unzugänglich zu machen und den direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildtieren zu unterbinden.
Nachbarkreis Havelland erlässt Allgemeinverfügung
Als Reaktion auf einen bestätigten Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenmastbetrieb im angrenzenden Landkreis Potsdam-Mittelmark hat der Landkreis Havelland bereits am gestrigen Montag, den 20. Oktober, eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am heutigen Dienstag, den 21. Oktober, in Kraft und betrifft die Gemeinden Nauen, Märkisch Luch und Ketzin/Havel.
Die Verfügung beinhaltet strenge Auflagen für Geflügelhalter:
Verbot von Geflügelmärkten und Ausstellungen in den betroffenen Gebieten.
Kein Freilassen von Vögeln zur Aufstockung von Wildbeständen.
Strikte Reinigungs- und Desinfektionspflicht für Transportfahrzeuge, die mit Geflügel oder tierischen Erzeugnissen in Kontakt waren.
Diese Maßnahmen sollen die Einschleppung und Verbreitung des Virus in die dicht besiedelten Geflügelhaltungen der Region verhindern.
Keine akute Gefahr für Menschen
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist das Risiko einer Übertragung des H5N1-Virus von Vögeln auf den Menschen sehr gering. In Deutschland sind bisher keine derartigen Fälle bekannt. Dennoch wird zu allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie regelmäßigem Händewaschen nach dem Aufenthalt in der Natur, geraten.
Die Behörden beobachten die Lage weiterhin sehr genau und stehen in engem Austausch, um bei einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest schnell reagieren zu können.
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