Während es in wenigen Städten und Bundesländern kleinere „Lichtblicke“ für Menschen in der Sexarbeit gab, wurde die Situation in Stuttgart noch einmal verschärft: Seit dem 19. Juli hat die Stadt ein Komplett-Verbot der Prostitution ausgerufen. Mit der neuen Allgemeinverfügung schließe man „eine Lücke im Infektionsschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg“. Während sich die Verordnung des Landes „nur“ auf Prostitution in Gewerberäumen bezieht, gilt das neue Verbot in Stuttgart auch für Sexarbeiter*Innen die selbstständig und allein tätig sind.
Das Gros der Sexarbeitenden ist selbstständig tätig und hat keine finanziellen Rücklagen für einen derart langen Total-Verdienstausfall – bereits seit 4 Monaten sind ihre Arbeitsplätze geschlossen. SexarbeiterInnen und ihren KundInnen werden im Gegensatz zu bspw. Massagestudios oder Tattoostudios die Einhaltung von Hygienekonzepten nicht zugetraut – wirksame finanzielle Hilfen gibt es nicht.
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