BAB 8 Ost / Neukirchen - Familienurlaub endet mit umgekipptem Wohnanhänger und Vollsperrung der Bundesautobahn
Wohnwagengespann aus Main-Tauber-Kreis (TBB) verunfallt auf der A8 in Bayern
Wohnwagengespann liegt Quer: Autobahn vollkommen gesperrt im Rückreiseverkehr - kein Gutes Ende eines entspannten Urlaubes
Familie auf Rückfahrt vom Kroatien-Urlaub
Foto: 7aktuell.de | Ferdinand Farthofer
In den Morgenstunden des 23.08.2024 fuhr eine vierköpfige Familie von Ihrem Urlaub aus Kroatien kommend mit einem PKW-Wohnanhänger-Gespann auf der A8 in Richtung München. Etwa einen Kilometer nach der Anschlussstelle Neukirchen versuchte die 34-jährige Baden-Württembergerin (Landkreis Main-Tauber) einen Sattelzug (40-Tonner) mit etwa 100 km/h zu überholen.
Hierbei schaltete sich der Spurhalte-Assistent ein, weshalb das Gespann zunehmend ins Schlingen geriet. Die Fahrzeugführerin verlor gegen 06:40 Uhr die Kontrolle über die Fahrzeugkombination, woraufhin der Wohnanhänger umkippte und der ziehende Kombi (Marke Mercedes) an der Anhängerkupplung etwa einen Meter über den Boden angehängt zum Stehen kam.
Das Gespann blockierte die komplette zweispurige Fahrbahn der A8 Ost in Fahrtrichtung München. Da sich der PKW-Kombi an der Anhängerverbindung verkeilte und der Mercedes mit dem Heck etwa einen Meter über dem Boden an der Anhängerkupplung hing, konnte dieser nur durch ein ortsansässiges Abschleppunternehmen durch das Anheben des PKWs gelöst und von der Fahrbahn entfernt werden.
Hierzu hatte die unfallaufnehmende Dienststelle der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein zuvor die zweispurige Autobahn von der absichernden Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen nach der Unfallstelle sperren lassen, um anschließend die beiden Abschleppwägen entgegen der Fahrtrichtung zum Unfallort mit Blaulicht zu begleiten.
Dies war notwendig, da ein Vorankommen sowie der Aufbau der Abschleppfahrzeuge durch die erhebliche Staubildung direkt vor der Unfallstelle nicht möglich war bzw. eine erheblich längere Vollsperrung nach sich gezogen hätte. Entgegen aller Bemühungen sämtlicher Einsatzkräfte konnte die Fahrbahn erst kurz nach 09:00 Uhr wieder freigegeben werden.
Mit im Fahrzeug befand sich ein Kleinkind, ein Säugling sowie der Familienvater, welche sich vorschriftsmäßig im PKW und nicht wie bereits in anderen Fällen angetroffen im Wohnanhänger aufhielten. Die Insassen blieben glücklicherweise unverletzt.
Die Verkehrspolizeiinspektion Traunstein weißt an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine Personenbeförderung auf Anhängern, insbesondere Wohnwagen, verboten ist (§ 21 StVO) und in diesem Fall zu erheblichen Personenschäden geführt hätte.
Weitere Fahrzeuge waren nicht involviert, der Gesamtschaden wird auf einen 5-stelligen Betrag im unteren Bereich geschätzt. (pol)