Mögglingen: Wohnhausbrand - Nachbar rettet Seniorin, Feuerwehr 55-jährige aus Brandhaus - alle 3 verletzt

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MÖGGLINGEN: Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei rückten am Donnerstagmittag mit starken Kräften zu einem Brand eines Einfamilienhauses in den Hölderlinweg aus. Dort brach ein Feuer aus, das sich nach kurzer Zeit auf weitere Teile des Gebäudes ausbreitete. Die beiden Bewohnerinnen sowie ein helfender Nachbar wurden teils schwer verletzt. Die Brandursache ist noch unbekannt. Der Nachbar wurde um kurz nach 13 Uhr auf den Brand aufmerksam und begab sich anschließend in das stark verrauchte Gebäude. Dort half er der 86 Jahre alten Bewohnerin aus dem Gebäude. Der Nachbar und die Seniorin zogen sich leichte Verletzungen durch die Rauchgase zu, die Frau erlitt zudem einen Schock. Die weitere Bewohnerin des Hauses, eine 55-jährige Frau, wurde später durch die Wehrmänner schwerverletzt aus dem brennenden Haus gerettet. Alle drei Verletzten wurden durch den Rettungsdienst, der mit 13 Einsatzkräften und sechs Fahrzeugen vor Ort war, versorgt und in Krankenhäuser eingeliefert. Die Brandbekämpfung übernahm die Wehr aus Mögglingen unterstützt durch die Wehren aus Heubach, Böbingen, Lautern, Heuchlingen, Bartholomä und Aalen. Unter anderem wurde zur Brandbekämpfung eine Drehleiter eingesetzt. Zudem begab sich Herr Kreisbrandmeister Feil vor Ort. Die Wehren waren mit einem Großaufgebot von rund 70 Einsatzkräften und 14 Fahrzeugen im Einsatz. Derzeit (Stand 14.30 Uhr) dauern die Löscharbeiten noch an. Herr Bürgermeister Schlenker begab sich ebenfalls vor Ort und machte sich ein Bild vom Ausmaß des Brandes sowie den Löscharbeiten. Wegen der starken Rauchentwicklung wurden Bewohner umliegender Häuser gewarnt und gebeten, Türen und Fenster geschlossen zu halten. Die Ursache des Brandes ist noch nicht bekannt. Auch zum Schadensausmaß können noch keine Aussagen getätigt werden. Die Kriminalpolizei Aalen begab sich ebenfalls vor Ort und übernimmt mit Unterstützung durch Kriminaltechniker die Brandermittlungen mit Ursachenforschung sobald das Gebäude betreten werden kann.  (Polizei)

Quelle: 7aktuell.de | Oskar Eyb