TÜBINGEN: Insbesondere in der dunklen Jahreszeit kontrolliert der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst in Zusammenarbeit mit der Landespolizei die Radfahrenden in Tübingen. Wer ohne oder mit nicht ausreichender Beleuchtung unterwegs ist oder bei Rot über die Ampel fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Update: PM Viele Verstöße beim Radfahren in der Dunkelheit
Der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst hat am Mittwochabend, 16. November 2022, in Zusammenarbeit mit der Landespolizei Radfahrende kontrolliert, die vom Lustnauer Tor in Richtung Eberhardsbrücke unterwegs waren. „Innerhalb von 45 Minuten haben wir 30 Verstöße festgestellt“, sagt Ralph Karau, kommissarischer Fachabteilungsleiter. 23 Radfahrende hatten keine oder eine unzureichende Beleuchtung, sieben Personen waren bei Rot über die Ampel gefahren. Die Verstöße gaben die kontrollierenden Beamt_innen im Minutentakt von ihrem Kontrollposten am Lustnauer Tor zum Anhalteposten in der Mühlstraße weiter. Sie werden mit einem Bußgeld geahndet. Weitere Kontrollen in der dunklen Jahreszeit sind in Planung. (Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tübingen)
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