Singen (ots) - Blumberg: Nicht angemeldete Luxuswaren - Bekleidung und eine Uhr - im Gesamtwert von über 24.000 Euro stellten Zöllner des Hauptzollamts Singen vergangene Woche bei der Kontrolle eines 43-jähriger Reisenden aus dem Raum Stuttgart fest.
Bei der Kontrolle räumte der Reisende unmittelbar ein, abgabenpflichtige Waren dabeizuhaben. Auf den Hinweis der Zöllnerinnen und Zöllner, dass diese beim Grenzübertritt an einem Zollamt hätten angemeldet werden müssen, erklärte er, am zuvor passierten Grenzübergang sei kein Zollbediensteter sichtbar gewesen. Man habe sich daher entschieden, ohne Anmeldung weiterzufahren.
Die gesetzliche Reisefreimenge für Waren aus der Schweiz beträgt derzeit 300 Euro pro Person. Ausnahmen hiervon gelten für hochsteuerbare Waren, wie z.B. Alkohol und Tabak. Der Warenwert der Luxusartikel überschritt diese Freigrenze um mehr als das 80-fache.
Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.600 Euro konnte er seine Weiterreise fortsetzen.
Das Strafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgegeben.
Hintergrundinformationen
- Reisende ab 17 Jahren dürfen Waren aus Nicht EU Staaten bis zu
einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei einführen; bei Flug und
Seereisen liegt die Grenze bei 430 Euro.
- Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine reduzierte Freigrenze von
175 Euro.
- Werden diese Freimengen überschritten, sind die Waren bei der
Einreise beim Zoll anzumelden.
- Liegt der Wert der abgabenpflichtigen Waren unter 700 Euro,
erfolgt die Berechnung der Einfuhrabgaben pauschal. Bei höheren
Warenwerten richtet sich die Abgabenhöhe nach Art und Beschaffenheit
der Waren.
Weitere Informationen zu Reisefreimengen und zur Abgabenerhebung finden sich unter www.zoll.de.
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