Ludwigsburg (ots) - Nach dem Start in das neue Schuljahr 2026/2027 haben am vergangenen Montag (14.09.2026) die polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung der Schulwege begonnen. Über 50 Kontrollaktionen wurden seitdem durchgeführt, davon rund 20 in Landkreis Böblingen und über 30 im Landkreis Ludwigsburg. Vorrangiges Ziel der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen war es, durch Präsenz und zahlreiche Gespräche die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler auf dem täglichen Schulweg zu erhöhen, nachdem im letzten Jahr leider wieder mehr Schulwegunfälle zu verzeichnen waren (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/6350416).
Erfreulicherweise verliefen die Kontrollen überwiegend ohne nennenswerte Beanstandungen. Die Einsatzkräfte führten viele Gespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, beantworteten Fragen, überprüften Fahrräder und e-Scooter auf ihre Verkehrssicherheit oder gaben Tipps zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr.
In einigen Fällen mussten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dennoch einschreiten, um auf Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu reagieren und auch Verwarnungsgelder auszusprechen. Während sich die Schulkinder meist richtig verhielten, waren es primär Erwachsene, die durch ihr Verhalten negativ auffielen. So wurden beispielsweise in mehreren Fällen Kinder ohne ausreichende Sicherung im Fahrzeug befördert oder von ihren Eltern verbotswidrig mit e-Scootern zur Schule gefahren. Zudem sorgte erhöhtes Verkehrsaufkommen durch sogenannte "Elterntaxis" immer wieder für Probleme und gefährliche Situationen. Mehrfach musste insbesondere Parken und Halten auf Geh- und Radwegen unterbunden werden, um Kinder und Jugendliche nicht zu gefährden.
Im Zusammenhang mit den immer beliebter werdenden e-Scootern mussten die Kontrollkräfte ebenfalls gelegentlich eingreifen. Die Bandbreite reichte hier vom nicht beachteten Mindestalter über Fahren zu zweit oder fehlendem Versicherungsschutz bis hin zur Nutzung nicht zugelassener Fahrzeuge. Die Polizei appelliert hier insbesondere auch an die Eltern:
- Lassen Sie Kinder unter 14 Jahren nicht mit e-Scootern fahren.
- Kaufen Sie Ihren Kindern keine e-Scooter ohne gültige Zulassung
für den Straßenverkehr (allgemeine Betriebserlaubnis).
- Sorgen Sie für die erforderliche Haftpflichtversicherung.
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das richtige Verhalten im
Straßenverkehr und erklären Sie die Regeln, die beim Fahren mit e-Scootern zu beachten sind.
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