Bordellbetreiber John Heer erhält Allgemeinverfügung von Polizei - Stillstand (nicht nur) im Stuttgarter Rotlichtviertel

Bordellbetreiber John Heer ist sauer: Die Verfügung kam überraschend, so dass die frauen jetzt...

Foto: 7aktuell.de | Oskar Eyb

Bordellbetreiber John Heer ist sauer:

Die Verfügung kam überraschend, so dass die frauen jetzt keine tickets für die heimreise kaufen können.. die stimmung unter den frauen ist katastrophal, es herrscht nun Stillstand.. auch in anderen Bereichen... das ganze Viertel ist nun quasi zu.

14.03.2020 17:00 Aktuelles

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in sonstigen Vereinsräumen und in Fitnessstudios aller Art.

Der Betrieb der Anlagen auch zu individuellen Trainingszwecken wird durch eine Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung untersagt, teilte das Amt für Sport und Bewegung am Samstag, 14. März, mit. Das gilt auch für private Yoga- und Pilatesstudios.

Einzig ausgenommen sind Rehabilitationssport und Physiotherapie soweit ärztlich verordnet und auch nur für Personen ohne Infektionsanzeichen.

Damit soll erreicht werden, dass der enge Kontakt beim Sport in Vereinen oder Studios unterbunden wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

https://www.stuttgart.de/item/show/273273/1/9/689787

https://www.youtube.com/watch?v=E5eELlvbl34

Pressemeldung der Polizei

Nach der am Freitag (13.03.2020) von der Stadt Stuttgart erlassenen Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen zum Schutz vor dem Coronavirus, haben die Polizei sowie die Stadt Stuttgart in der Nacht zum Sonntag (15.03.2020) im Stadtgebiet zahlreiche von der Verfügung betroffene Betriebe aufgesucht. Insgesamt überprüften die Beamten zwischen 16 Uhr und 01.30 Uhr rund 400 Gastronomiebetriebe, darunter Bars, Clubs, Tanzlokale, Gaststätten und zirka 80 Prostitutionsobjekte. Im gesamten Stadtgebiet waren in den frühen Abendstunden zum Zeitpunkt der Kontrollen noch viele Lokale geöffnet. Den Betreibern wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart ausgehändigt und sie wurden aufgefordert, unverzüglich den weiteren Betrieb einzustellen. Ab 23.00 Uhr wurden auch Restaurants von den Kontrollen umfasst, die über die Nacht ebenfalls schließen müssen. Insgesamt sind acht Betriebe wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes angezeigt worden. Bis auf wenige Ausnahmen zeigten die Betroffenen für die notwendigen Maßnahmen der Behörden Verständnis, die Kontrollen liefen in einem geordneten Rahmen ab. Die von der Verfügung betroffenen Einrichtungen müssen auch in den kommenden Tagen und Wochen mit Kontrollen rechnen. Die Behörden appellieren an alle, sich an die von der Stadt erlassenen Verbote zu halten. An dieser Stelle wird nochmals auf die Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart hingewiesen. Diese ist unter www.Stuttgart.de einzusehen. Zuwiderhandlungen stellen einen Straftatbestand im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar.

Quelle: 7aktuell.de | Oskar Eyb