Neues Verkehrszeichen soll Zweiradfahrer schützen: Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern

In Stuttgart gibt es seit dem 14. Januar 2022 ein neues Verkehrszeichen, das vor allem dem Schutz...

Foto: 7aktuell.de | Andreas Werner

In Stuttgart gibt es seit dem 14. Januar 2022 ein neues Verkehrszeichen, das vor allem dem Schutz von Radfahrerinnen und Radfahrern dient. Das neue Zeichen zum Überholverbot von Fahrrädern, E-Scootern und Rollern kommt ab sofort an Engstellen in der Böblinger Straße und der Kaltentaler Abfahrt zum Einsatz. Autofahrer müssen hier hinter den Zweirädern bleiben, bis das Verbot wieder aufgehoben wird.

An der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt variieren die Fahrbahn‐breiten. In einigen Abschnitten ist das Überholen von Radfahrenden infolge der fehlenden Mindestüberholabstände gemäß der Neufassung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich und somit nicht zulässig. Da Autofahrende die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht. Dies hat die Verkehrsbehörde der Stadt Stuttgart nach dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der StVO angeordnet.

Zeichen 277.1: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.

Zeichen 277.1: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2020 wurde für das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts gesetzlich festgeschrieben. Die Landeshauptstadt hat diese Änderung der Straßenverkehrsordnung mit einer groß angelegten Sicherheitskampagne „Miteinander läufts besser“ zum Thema Überholabstand begleitet.

Quelle: 7aktuell.de | Andreas Werner